Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1357 Mai 1

Erlaubnis für die vomme Dyke und von Grone zur Versetzung der Burg Allerberg

Regest-Nr. 1235

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament Staatsarchiv Marburg, Hessen-Kassel, Generalrepertorium Allerberg. Die Siegel an Pressel.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1 Nr. 803, S. 180 f.
Regest
In einer Urkunde der Knappen Diderik vomme Dyke und Echart von Grone für die Landgrafen Heinrich [II.] und Otto von Hessen über den Teil des Hauses Allerberg (to dem Alrebergey), den sie für 50 Mark lötigen Silbers Osteroder (Osterro^edescher) Währung innehaben, heißt es, daß sie den Teil einem ihrer Genossen weiterversetzen dürfen, wenn er nicht des Mainzer Stiftes Mann ist.
G. 1357 an sente Wolborge dage der heyligen juncvrowen.
Nachweise

Weitere Personen

Dyke, Diderik vomme, Knappe · Grone, Echart von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Weitere Orte

Allerburg (Gem. Bockelnhagen/Thüringen), Burg · Osterode, Währung · Mainz, Erzstift, Mannen

Sachbegriffe

Knappen · Burgen · Währungen, Osteroder · Lehensmänner · Silber, lötiges

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1235 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1235> (Stand: 05.05.2026)