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Regesten der Landgrafen von Hessen
1503 Dezember 1
Dietrich von Cleen und Wiegand Goswin setzen den Rechtsspruch im Streit zwischen Landgraf Wilhelm II. und Johannes Fleck durch
Regest-Nr. 12323
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3998 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 64, Nr. 2 III〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift unverletzt (lt. Findbuch). Siegel: Die beiden Siegel unverletzt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 12. - Regest
- Urkunde des Dietrich von Cleen, Komtur der Deutschordens-Ballei in Marburg, und des Wiegand Goswin, Dechant der St. Peters Kirche in Fritzlar, den Rechtsspruch des Erzbischof Berthold von Mainz [von 1503 September 13, Landgrafen-Regesten ID 12322] zwischen Landgraf Wilhelm II. von Hessen und dem Kammerschreiber Johannes Fleck wegen dessen Rechnungslegung betreffend.
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Wortlaut der Datierung
d.d. Freitags nach St. Andreas 1503 (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Marburg, Deutschordensballei · Mainz, Erzbischöfe · Fritzlar, St. Peter
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Sachbegriffe
Dekane · Erzbischöfe · Streitigkeiten, rechtlicher Austrag von · Urteile, Durchsetzen von · Deutscher Orden · Komture · Kammerschreiber
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 4
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12323 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12323> (Stand: 30.05.2026)

