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Regesten der Landgrafen von Hessen

1394 September 24

Erzbischof Konrad von Mainz vergibt mainzische Lehen an Landgraf Hermann II.

Regest-Nr. 12121

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 744 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 46, Nr. 43⟩.
Stückbeschreibung: Die Membran ist leicht beschädigt, die Schrift aber überall gut lesbar (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 296.
Regest
Frankfurt. - Erzbischof Konrad von Mainz erklärt, daß der Landgraf Hermann II. von Hessen nach ihrem Streit die Lehen wieder empfangen habe, ohne daß dies ihn oder seinen Erben abträglich wäre.

Wortlaut der Datierung

d.d. Frankenfurt feria quarta post diem Mathei.

Nachweise

Ausstellungsort

Frankfurt a.M.

Aussteller

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Siegler

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Lehen · Lehen, Entziehen von · Erben · Lehen, erneut verleihen · Erzbischöfe · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12121 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12121> (Stand: 14.05.2026)