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Regesten der Landgrafen von Hessen

1355 Februar 11

Quittung des Simon von Wallenstein und Sohn über eine Anweisung

Regest-Nr. 1204

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament mit abhängendem Siegel, das im Schilde 4 Pfähle zeigt. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Quitacio Simonis de Waldenstein et Alberti sui filii. - Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 19, S. 73/75 (Provenienz: Landgräfl. Rentmeister).
Regest
Simon von Wallenstein und sein Sohn Albrecht bekunden, daß ihnen Stephan [von Schartenberg] Diener des Landgrafen, 20 Mark Silber für 4 Jahre bezahlt hat, die ihnen auf Gericht und Landleute zu Alsfeld angewiesen waren, weshalb sie den Landgrafen und das Landvolk zu Alsfeld ledig und los sagen. -Siegel Simons. - 1355 an deme mittewochin vor sente Valtins tage.
Nachweise

Weitere Personen

Wallenstein, Simon [I.] von · Wallenstein, Albrecht von · Schartenberg, Stephan [II.] von

Weitere Orte

Alsfeld, Gericht · Alsfeld, Landvolk

Sachbegriffe

Siegelbilder · Anweisungen · Gerichte · Landleute · Diener · Landvolk · Söhne · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1204 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1204> (Stand: 25.05.2026)