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Regesten der Landgrafen von Hessen
1459 April 28
Die Landgrafen Ludwig und Heinrich dürfen sich einen Beichtvater selbst wählen
Regest-Nr. 12028
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 50 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 6, Nr. 52 I〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Siegel gut erhalten (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 38. - Regest
- Papst Pius II. erlaubt den Landgrafen Ludwig [II.] und Heinrich [III.] zu Hessen und ihren Ehefrauen sich für die nächsten 10 Jahre ihren Beichtvater selbst zu wählen und einen tragbaren Altar zu benutzen.
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Wortlaut der Datierung
Quarto Kalend. Maji (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Siegler
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Anna, Frau Heinrichs III., geb. Gräfin von Katzenelnbogen · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg
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Sachbegriffe
Ehefrauen · Privilegien, päpstliche · Päpste · Altäre, tragbare · Beichtväter, Wahl eines
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12028 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12028> (Stand: 08.05.2026)

