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Regesten der Landgrafen von Hessen

1390 Mai 12

Landgräfin Margarethe erhält die Erlaubnis, sich selbst einen Beichtvater zu wählen

Regest-Nr. 12024

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 26 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 3, Nr. 26 I⟩.
Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Siegel gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 20.
Regest
Rom. - Landgräfin Margarethe erhält von Papst Bonifacius IX. die Erlaubnis, sich selbst einen Beichtvater zu wählen.

Wortlaut der Datierung

Dat. Rome IV. Idus Maji, im 1. Pontifikatsjahr (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Rom

Aussteller

Bonifaz IX., Papst

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Margarethe, Frau Hermanns II., geb. von Hohenzollern

Siegler

Bonifaz IX., Papst

Sachbegriffe

Beichtväter, Wahl eines · Päpste · Privilegien, päpstliche · Ehefrauen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12024 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12024> (Stand: 08.05.2026)