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Regesten der Landgrafen von Hessen

1308 März 20

Ausnahmen für das Bündnis zwischen Waldeck und Hessen

Regest-Nr. 11849

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Gudenus, Codex diplomaticus 3, S. 61 Nr. 308.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,1, S. 203 Nr. 1159; Regesten der Erzbischöfe von Köln 4, S. 61 Nr. 308.
Regest
Frankfurt. - Graf Heinrich von Waldeck erklärt, daß er dem Landgrafen Heinrich von Hessen nicht beistehen wird, wenn dieser die Erzbischöfe von Mainz oder Köln oder den Eberhard von Breuberg bekriegt; dasselbe gelte für seine Brüder, solange sie von ihm ungeteylt und ungescheyden sind.
Gegeven zu Frankenvort 1308 an s. Benedikten abent in der vasten.
Nachweise

Weitere Personen

Waldeck, Grafen, Heinrich IV. · Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Breuberg, Eberhard von

Weitere Orte

Waldeck, Grafen · Frankfurt · Mainz, Erzbischöfe · Köln, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Bündnisse, Ausnahme von · Grafen · Brüder, jüngere · Erbteilungen, fehlende · Erzbischöfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regesten Erzbischöfe Köln 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11849 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11849> (Stand: 07.05.2026)