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Regesten der Landgrafen von Hessen
1308 März 20
Ausnahmen für das Bündnis zwischen Waldeck und Hessen
Regest-Nr. 11849
- Überlieferung
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Drucke: Gudenus, Codex diplomaticus 3, S. 61 Nr. 308. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,1, S. 203 Nr. 1159; Regesten der Erzbischöfe von Köln 4, S. 61 Nr. 308. - Regest
- Frankfurt. - Graf Heinrich von Waldeck erklärt, daß er dem Landgrafen Heinrich von Hessen nicht beistehen wird, wenn dieser die Erzbischöfe von Mainz oder Köln oder den Eberhard von Breuberg bekriegt; dasselbe gelte für seine Brüder, solange sie von ihm ungeteylt und ungescheyden sind.
Gegeven zu Frankenvort 1308 an s. Benedikten abent in der vasten. - Nachweise
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Weitere Personen
Waldeck, Grafen, Heinrich IV. · Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Breuberg, Eberhard von
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Weitere Orte
Waldeck, Grafen · Frankfurt · Mainz, Erzbischöfe · Köln, Erzbischöfe
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Sachbegriffe
Bündnisse, Ausnahme von · Grafen · Brüder, jüngere · Erbteilungen, fehlende · Erzbischöfe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regesten Erzbischöfe Köln 4
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11849 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11849> (Stand: 07.05.2026)

