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Regesten der Landgrafen von Hessen
1372 Oktober 21
Das Martinsstift in Kassel erhält die Kirchlehen in Schwarzenberg
Regest-Nr. 11693
- Überlieferung
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Drucke: Kuchenbecker, Analecta 5, S. 45 (nach der Ausfertigung). Regesten: Repetitorium des Stiftsarchivs von 1799; Schultze, Klöster Stifter und Hospitäler, S. 306 Nr. 790. - Regest
- Johann von Schwarzenberg (Swartzinberg) bekundet, daß mit seiner Zustimmung Landgraf Heinrich und Otto, sein Sohn, das Kirchlehen des Dorfes Schwarzenberg mit den Kirchen, die dazu gehören, dem St. Martinsstifte auf der Freiheit zu Kassel inkorporiert haben. Er verzichtet auf alle Rechte, die er bis dahin daran gehabt hat.
Siegler: Die Aussteller.
Gegeben 1372, an deme nehsten donnerstage noch St. Gallentage. - Nachweise
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Weitere Personen
Schwarzenberg, Johann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Kirchenlehen · Kirchen, Trennung von · Stifte · Rechte, Verzicht auf
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Schultze, Regesten Klöster Kassel
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11693 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11693> (Stand: 08.05.2026)

