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Regesten der Landgrafen von Hessen
1371 Mai 30
Simon von Schlitz überläßt sein Burglehen Johann Stebin
Regest-Nr. 11674
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt. Das abhängende Siegel ab. Regesten: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 147 Nr. 28; Baur, Hessische Urkunden 1 (Starkenburg und Oberhessen), S. 352 Nr. 383 Anm. - Regest
- Ritter Simon von Slitze genannt von Husilstam hat die 15 Pfund Burglehen, die er von Landgraf Heinrich zu Hessen erhält, für dieses Jahr gegeben Johanne Stebin, Bürger zu Alsfeld, Edelinde, seiner ehelichen Wirtin, Stebin, ihrem Sohn, an der Schuld, die er ihnen für Zehrung in ihrem Hause schuldig ist.
- Nachweise
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Weitere Personen
Schlitz gen. Heusenstamm, Simon · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Steben, Johann · Steben, Edelinde, Frau Johanns · Steben, Stephan
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Schulden, Begleichen von · Burglehen · Bürger · Ehefrauen · Söhne · Zehrungskosten · Unterkünfte, private
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Darmstadt
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11674 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11674> (Stand: 08.05.2026)

