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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1395 Juli 13)
Verwahrung Göttingens gegen Landgraf Hermann
Regest-Nr. 11459
- Überlieferung
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Abschriften: Stadtarchiv Göttingen, Fehdebuch, Bl. 8. Regesten: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 198 f. Nr. 48. - Regest
- Die Stadt Göttingen verwahrt sich gegen den Landgrafen Hermann wegen Abwehr ihrer Feinde zu Arnstein (nö. Witzenhausen) und Wanfried (an der Werra, w. Mühlhausen), von denen Bürger beraubt sind.
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Wortlaut der Datierung
Datum ut precedens cum testibus nuncio et eodem die (XCV in die sancte Margarete), Arnd Rusteberge specialiter eodem modo.
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Weitere Informationen
Vorher bei der Verwahrung gegen Erzbischof Konrad von Mainz: testes Arnd de Rusteberge, Tyle Ludolveshusen, nunccius Bysscopshusen.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Zeugen
Rusteberg, Arnold [II.] · Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Ludolveshusen, Tile von
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Weitere Orte
Göttingen · Arnstein (Gem. Neu-Eichenberg) · Witzenhausen · Wanfried · Werra · Mühlhausen · Mainz, Erzbischöfe
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Sachbegriffe
Fehden · Verwahrungen · Erzbischöfe · Bürger, Übergriffe auf
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Armbrust, Göttingens Beziehungen
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11459 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11459> (Stand: 29.05.2026)

