Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1351 November 25

Verpflichtung zu Anweisung und Lehensnahme des Reinhard von Westerburg

Regest-Nr. 1139

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 244, Bl. 57v-58.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 617, S. 244.
Regest
Reinhard, Herr zu Westerburg, verpflichtet sich, die 20 Pfd., die er den Landgrafen Heinrich [II.] und Otto anweisen muß, bis zum 27. März nächsten Jahres anzuweisen und als Lehen zu empfangen.
Siegel des Aussteller - 1351 ipso die beate Katherine virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Westerburg, Reinhard [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Sachbegriffe

Anweisungen · Lehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1139 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1139> (Stand: 27.06.2026)