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Regesten der Landgrafen von Hessen
1351 November 25
Verpflichtung zu Anweisung und Lehensnahme des Reinhard von Westerburg
Regest-Nr. 1139
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 244, Bl. 57v-58. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 617, S. 244. - Regest
- Reinhard, Herr zu Westerburg, verpflichtet sich, die 20 Pfd., die er den Landgrafen Heinrich [II.] und Otto anweisen muß, bis zum 27. März nächsten Jahres anzuweisen und als Lehen zu empfangen.
Siegel des Aussteller - 1351 ipso die beate Katherine virginis. - Nachweise
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Weitere Personen
Westerburg, Reinhard [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1139 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1139> (Stand: 27.06.2026)

