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Regesten der Landgrafen von Hessen

1400 Dezember 20

Johann und Volpracht Riedesel werden Burgmannen Landgraf Hermann II.

Regest-Nr. 11172

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Lehensreverse, Riedesel 18. Pergament, mit Siegel.
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 75 Nr. 290.
Regest
Johann Rietesel, Ritter, und Volpracht, sein Sohn, bekennen, daß Landgraf Hermann zu Hessen sie als Burgmannen angenommen hat, und ihnen als Burglehen geliehen hat drei Mark Geldes Grünberger Währung, die ihnen auf Martini aus der Bede und Rente zu Grünberg (Grunenberg) werden sollen, und einen halben Garten vor der Stadt Gießen, den Henne Riedesel der Ältere, ihr Vetter, auch halb hat.
Siegler: Volpracht.
...in vigilia beati Thome apostoli.
Nachweise

Weitere Personen

Riedesel, Johann [III.] · Riedesel, Volprecht [II.] · Riedesel, Henne [I.] · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Grünberg, Währung · Grünberg, Rente · Grünberg, Bede · Gießen, Garten vor der Stadt

Sachbegriffe

Ritter · Söhne · Vettern · Verwandte · Burgmannen, Aufnahme als · Burglehen · Lehen, erbliche · Währungen, Grünberger · Beden · Renten · Gärten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11172 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11172> (Stand: 08.05.2026)