Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

um 1350

Burglehnsvertrag des Wetzilo von Rodenhausen

Regest-Nr. 1113

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 98, Bl. 53v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 98, S. 99.
Regest
Wetzilo von Rodenhausen hat vom Landgrafen als Burglehen 4 Ml. Korn von der Mühle in Großenlinden, 1 Pfund Pfennige aus der Bede in Gießen und 3 Pfund Wachs von einer Wiese, die Erwin Schöffe innehat. Das Lehen ist mit 40 Mark ablösbar und muß dann mit 4 Mark Gülte wiederbelegt werden.
Nachweise

Weitere Personen

Radenhausen, Wetzel von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Erwin, Schöffe in Gießen

Weitere Orte

Großen-Linden, Mühlen · Gießen, Bede · Gießen, Schöffen

Sachbegriffe

Burglehen · Bede · Korn · Wachs · Wiesen · Lehen, Ablösen von · Gülten · Wiederbelegungspflichten · Mühlen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1113 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1113> (Stand: 08.05.2026)