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Regesten der Landgrafen von Hessen
1348 März 6
Verlängerung des Friedens zwischen dem Mainzer Erzbischof und dem Landgrafen
Regest-Nr. 1098
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Verträge mit Mainz. Grünes Sekretsiegel hängt verletzt ab. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 5647, S. 572. - Regest
- Cůne von Falckenstein, Vormund des Mainzer Stifts, bekundet, daß der Friede des Erzstifts mit dem Landgrafen von Hessen, der ausgeht, als man 10 tage gefastit hat [1], bis 8 Tage nach Walpurgentag einschließlich verlängert ist, und gelobt, ihn zu halten . - D. geg. ist an deme ersten donrstage in der fastin 1348.
[Anm. 1 (Reg. Eb. Mainz)]: In der Urkunde vom 24. Juni 1345 (Reg. 5322) war demgegenüber der 1. mai 1349 als Schlußtermin ins Auge gefaßt worden; oder ist die dortige Zeitangabe anders aufzulösen ? - Nachweise
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Weitere Personen
Trier, Erzbischöfe, Kuno II. von Falkenstein · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Sekretsiegel · Frieden · Auseinandersetzungen, mit Mainz · Erzstifte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1098 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1098> (Stand: 09.05.2026)

