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Regesten der Landgrafen von Hessen
1359 Oktober 25
Landgraf Heinrich II. verspricht den Bürgern zu Felsberg Unterstützung
Regest-Nr. 10960
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Dep. Stadt Felsberg. Siegel: Von dem anhängenden Siegel nur noch ein Rest. Regesten: Demandt, Quellen Fritzlar, S. 408 f. Nr. 249. - Regest
- Landgraf Heinrich von Hessen versichert seine Bürger zu Felsberg (Vels-) der Unterstützung des landgräflichen Amtmannes zu Gudensberg (-dins), falls die Leute des Gerichtes Balhorn das jährliche Geld nicht einlösen, welches die genannten Bürger für jene geborgt und sich dem entsprechend Happel Katzmann (Katzeman) gegenüber verpflichtet haben; der Amtmann soll die Leute des Gerichts Balhorn in dem Maße pfänden, als es zur Zahlung der Gülte notwendig ist.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Geg. 1359 an dem fritage vor sente Symonis et Iude tage.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Felsberg, Bürger · Gudensberg, Amtmänner · Balhorn (Gem. Bad Emstal), Gericht
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Sachbegriffe
Bürger · Amtmänner · Bürgen · Schulden, Begleichen von · Gerichte · Gülten · Pfändungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Quellen Fritzlar
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10960 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10960> (Stand: 08.05.2026)

