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Regesten der Landgrafen von Hessen
1352 Februar 1
Lutz von Schrecksbach erhält einen Teil der Gült in Alsfeld
Regest-Nr. 10854
- Überlieferung
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Ausfertigung: Reste des großen Siegels. Drucke: Marburger Beiträge zur Gelehrsamkeit St. 3 § 14. Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1466; Becker, Patriziergeschlecht, S. 132 f. Nr. 10. - Regest
- Heinrich lantgrebe zu Hessin leiht seinem getreuen Diener Lutzin von Schreckirsbach und dessen Erben 4 Mark Geldes Hessischer (eschir) Währung von der Gülte zu Alsfeld, die da heißt besage gelt, zu einem Erbbruglehen, wie es Ludwig von Schreckirsbach sel., sein Vater, gehabt hat. Er kann das Lehen mit 10 Mark Pfennigen ablösen, die aus eigenem Gut zu beweisen und auf dem Hause Aldinburg verdient werden sollen.
An unsir frowin abinde lichtmesse. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Schrecksbach, Ludwig [II.] · Schrecksbach, Ludwig [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen, erbliche · Söhne · Verwandte · Burglehen · Erben · Gülten · Burgen · Währungen, hessische · Gülten,
· Pfennige · Lehen, Ablösen von - Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Patriziergeschlecht
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10854 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10854> (Stand: 21.05.2026)

