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Regesten der Landgrafen von Hessen

1450

Die Brüder Feldacker verkaufen einen Teil des Zehnten in Nordewick

Regest-Nr. 10817

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Best. 22a 1, Pak. 1, Bl. 15v-43v. Papier, Folioband, angelegt 1527; Franz, Kloster Haina 2, 2, S. 27, 1527 Pos. D 67.
Regest
Johannes und Heinrich, Söhne des Johannes Feldacker, verkaufen dem Kloster Haina für 30 Goldgulden einen Teil des Zehnten in Nordewick by Songelsch. Hans von Falkenberg gibt als Lehensherr seine Zustimmung.
Originaltext
[Regest von 1527]:
1 teil des zehendens zu Nordewick by Songelsch gelegen haben verschriben Johannes und Heinrich gebruder, Johannes Feldackers sel. kinder, vor 30 goltfl. uf einen widderkauf. A. 1450. Mit verwilligung Hansen von Falckenbergk als dem lehenhern.

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Personen

Feldacker, Johannes, Sohn des Johannes · Feldacker, Heinrich, Sohn des Johannes · Falkenberg, Hans [I.] von · Feldacker, Johannes

Weitere Orte

Nordewick bei Songelsch, Zehnte · Haina, Kloster

Sachbegriffe

Söhne · Verwandte · Verkäufe · Klöster · Zehnte · Lehen, Weitergabe von · Lehensherren · Währungen, Goldgulden · Rückkaufrechte

Textgrundlage

Regest

SH

Stückangaben

Franz, UB Haina 2.2

Original

Franz, UB Haina 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10817 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10817> (Stand: 30.05.2026)