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Regesten der Landgrafen von Hessen
1348
Landgraf Heinrich II. bestätigt Haina das Besitzrecht an einer Kemenate
Regest-Nr. 10814
- Überlieferung
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Regesten: Staatsarchiv Marburg, Best. 22a 1, Pak. 1, Bl. 15v-43v. Papier, Folioband, angelegt 1527; Franz, Kloster Haina 2, 2, S. 27, 1527 Pos. D 63. - Regest
- Landgraf Heinrich II. und sein Sohn Otto bestätigen, daß das Kloster Haina die steinerne Kemenate, die sie im Hessenstein bauen ließen, auch im Falle eines Rückkaufs erbliche behalten werden.
- Originaltext
- [Regest von 1527]:
Noch ein briff von bemelten beyden lantgraven uber die stein kemmenaten, so die von Heine gebaut haben, daß sie die mogen erplich behalten nach der ablosung. A. 1348. -
Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Orte
Haina, Kloster · Hessenstein, Burg · Hessenstein, steinerne Kemenate
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Sachbegriffe
Söhne · Klöster · Kemenaten, steinerne · Häuser, aus Stein · Burgen · Rückkaufrechte
- Textgrundlage
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Regest
SH
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Stückangaben
Franz, UB Haina 2.2
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Original
Franz, UB Haina 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10814 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10814> (Stand: 08.05.2026)

