Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1344 Mai 26

Einräumung des Rückkaufrechts für Gerlach Herrn zu Limburg

Regest-Nr. 1069

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 26, Bl. 15.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 26, S. 79.
Regest
Erzbischof Baldewin von Trier gesteht dem Edlen Gerlach, Herren zu Limburg, von dem er die Hälfte der Herrschaft Limburg diesseits des Waldes der Höhe für 28000 fl. gekauft hat, das Recht zu, diese Hälfte gegen Erstattung der Kaufsumme wieder einzulösen. - Siegel des Aussteller - 1344 uf den mitwochen allernehest nach deme heiligen phyngestage.
Nachweise

Weitere Personen

Trier, Erzbischöfe, Balduin von Luxemburg · Limburg, Gerlach [II.] von

Weitere Orte

Limburg, Herrschaft

Sachbegriffe

Wälder · Pfandschaften · Einlösungsrechte, für Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1069 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1069> (Stand: 29.05.2026)