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Regesten der Landgrafen von Hessen
1344 März 30
Burglehnsrevers der Brüder von Pappenheim auf Burg Schartenberg
Regest-Nr. 1066
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 57, Bl. 26-27. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 57, S. 87. - Regest
- Rabe, Herbold und Rabe, Brüder von Pappenheim, Ritter, bekunden, daß Landgraf Heinrich [II.] und sein Sohn Otto [der Schütz] sie als Erbburgmannen auf das Haus Schartenberg aufgenommen haben und sie und ihr Haus Kanstein schützen und verantworten sollen, ausgenommen gegen Erzbischof und Stift Köln. Die Aussteller öffnen den Landgrafen ihr Haus Kanstein außer gegen Köln und Paderborn. - Siegel der Aussteller - 1344 des dinstages noch dem Palmetag.
- Nachweise
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Weitere Personen
Pappenheim, Rabe [II.] von · Pappenheim, Rabe [I.] von · Pappenheim, Herbold [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Köln, Erzbischöfe
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Weitere Orte
Schartenberg, Burg · Schartenberg, Erbburgmännern · Kanstein, Burg · Köln, Erzstift · Kanstein, Öffnungsrecht · Paderborn, Stift
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Sachbegriffe
Erbburgmannen · Ritter · Burgen · Erbburgmannen · Öffnungsrechte · Häuser, feste · Öffnungsverträge · Brüder · Verwandte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1066 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1066> (Stand: 09.05.2026)

