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Regesten der Landgrafen von Hessen

1501 Januar 22

Die von Löwenstein erhalten ein Burglehen in Borken

Regest-Nr. 10623

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Löwenstein 1. Borken. Pergament, Siegel 1 und 2 anhängend.
Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 207 Nr. 529.
Regest
Marburg. - Johann und Caspar von Löwenstein, Brüder, bekennen, von Landgraf Wilhelm von Hessen gemäß eingerückter, von dem Landgrafen besiegelter Lehensurkunde vom gleichen Tag (zu Marpurg am fritage nach Sebastiani anno domini 1501) als Burglehen mit ihrer Behausung und ihrer Scheune zu Borken (Borkenn) mit allem Zubehör, die sie von Henne Thomas gekauft hatten und die von altersher Burglehen gewesen sind, belehnt worden zu sein. Die Aussteller haben den Lehenseid geleistet.
Siegler: 1. und 2. Aussteller.
uff zcyt obgeschrieben.
Nachweise

Weitere Personen

Löwenstein, Johann [IV.] von · Löwenstein, Kaspar von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Thomas, Johannes

Weitere Orte

Marburg · Borken

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, Weitergabe von · Verkäufe · Burglehen · Brüder · Lehensurkunden · Scheunen · Lehenseide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Löwenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10623 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10623> (Stand: 05.06.2026)