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Regesten der Landgrafen von Hessen

1482 Juni 1

Köln gewährt Jakob Seifenmacher Geleit

Regest-Nr. 10209

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 33, Bl. 148v.
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 119 Nr. 352.
Regest
Köln an Landgraf Heinrich: gibt auf sein Begehren seinem Marburger Hintersassen Jakob (Seifenmacher) von Frankfurt Geleit, und zwar für 14 Tage vor und 14 Tage nach Juni 24 (s. Johans d. mytsomer), doch so, daß Jakob keinen Hintersassen des Herzogs (Maximilian) von Österreich und Burgund belästigen oder beschweren darf und denen, die er während des Aufenthalts in Köln zu Recht fordert, auch wieder zu Recht stehen muß.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Seifenmacher, Jakob · Österreich-Burgund, Herzöge, Maximilian

Weitere Orte

Köln · Marburg, Bürger · Frankfurt · Österreich, Herzöge · Burgund, Herzöge

Sachbegriffe

Hintersassen · Geleitswesen · Rechtserbieten · Gerichtsorte, Festlegen von · Streitigkeiten, Abstand nehmen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10209 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10209> (Stand: 08.05.2026)