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Regesten der Landgrafen von Hessen
1480 Oktober 27
Köln fordert Otto von Waldeck auf, seine Ansprüche gütlich geltend zu machen
Regest-Nr. 10048
- Überlieferung
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Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 32, Bl. 285. Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 112 Nr. 316. - Regest
- Köln an Graf Otto von Waldeck: er hat jetzt geantwortet, wenn ihm ein Hengst, den er beim Wirt zum Wichterich (in Köln, auf der Weyerstraße) gelassen, vergütet werde, habe er mit Köln weiter nichts; - Köln hätte nicht gedacht, daß er wegen eines Hengstes Kölner Bürgergut aufhalten würde; sein Vetter Philipp hat das nicht getan, sondern gütlich geschrieben und durch den waldeckischen Landdrost Heinrich von Erminghausen (Emerkusen) schreiben lassen, worauf ihm eine Verehrung gethan worden ist; schuldig ist Köln nichts, noch Laut der Quittung Landgraf Heinrichs; es scheint, daß sein Pferd neben dem Hengst seines Vettern für nicht viel geachtet wurde und das Geld nicht wert war, für das er es beim Wirt hinterlassen hat; möge das Gut herausgeben und dann etwaigen Anspruch geltend machen.
vrydag s. Symon ind Juden avent. - Nachweise
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Weitere Personen
Waldeck, Grafen, Otto IV. · Waldeck-Eisenberg, Grafen, Philipp II. · Erminghausen, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Köln · Köln, Wichterich auf der Weyerstraße · Waldeck, Grafen
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Sachbegriffe
Grafen · Hengste · Pferde, Wert von · Wirte · Herbergen · Rechnungen, bezahlen mit Naturalien · Handelsgüter, entfremden von · Ansprüche, gütliche Regelung · Landdroste · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Diemar, Hessen und Köln
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10048 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10048> (Stand: 30.05.2026)

