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Regesten der Landgrafen von Hessen

1325 März 13

Landgraf Otto befreit zwei Wüstungen von Steuern

Regest-Nr. 817

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Immichenhain. Pergament. Siegel des Landgraf Otto (Reitersiegel) abhangend, wenig beschädigt. Rückschrift (14. Jahrhundert): von friheiden gegeben von unserem hern deme landgraven obir Riverterade.
Abschriften: Abschrift (18. Jahrhundert): Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Schminckes Diplomatarium Hassiacum IV, Bl. 323.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 269 Nr. 732.
Regest
Landgraf Otto befreit auf Bitten des Propstes des Nonnenklosters in Immichenhain (Hayn) das Dorf Reibertenrod (Riwarterode) und den Hof Schwabenrod (Swobinra^ode), die beide zur Zeit wüst sind und dem Kloster gehören, für die nächsten 6 Jahre von allen Steuern, Beden und Diensten (ab omni exactione, precaria, vecturis, angaria et serviciis quibuslibet).
Siegler: Landgraf Otto.
Datum: d. 1325 in crastino Gregorii.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto I.

Weitere Orte

Immichenhain, Kloster · Reibertenrod, Wüstungen · Schwabenrod, Wüstung

Sachbegriffe

Pröpste · Steuern, Befreien von · Abgaben, Befreiung von · Wüstungen · Dörfer · Klosterhöfe · Bede · Dienste, Befreien von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 817 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/817> (Stand: 06.05.2026)