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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Januar 15

Erlaß der Abgaben für die Hintersassen der Grafschaft Diez

Regest-Nr. 8292

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (Anfang 16. Jahrhundert).
Regest
Landgraf Wilhelm [III.], Graf Johann von Nassau-Diez und Graf Gottfried von Eppstein-Münzenberg bekunden als Erbherren der Grafschaft Diez, daß sie in Ansehung von merklichem Verderben und Armut der Armen, ihrer Hintersassen der Grafschaft Diez, die durch Mißernten und mancherlei Dienstlasten verursacht wurden, gegen Geld genannte Dienste erlassen haben. Das Dienstgeld soll halb Non. 11 und halb Februar 20 gezahlt werden. Der Vertrag gilt ab Februar 20 vier Jahre und kann halbjährlich von den Vertragspartnern gekündigt werden.
donerstag post octavas epiphanie domini.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Weitere Orte

Nassau, Grafen · Diez, Grafen · Diez, Grafschaft · Diez, Hintersassen · Eppstein, Grafen · Münzenberg, Grafen

Sachbegriffe

Grafen · Erbherren · Grafschaften · Abgaben, Befreiung von · Mißernten · Hintersassen · Dienstgelder · Verträge · Abgaben, Befreiung von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8292 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8292> (Stand: 14.05.2026)