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Regesten der Landgrafen von Hessen
1503
Hans Loen verschreibt den Zehnten im Dorf Songelschen
Regest-Nr. 10816
- Überlieferung
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Regesten: Staatsarchiv Marburg, Best. 22a 1, Pak. 1, Bl. 15v-43v. Papier, Folioband, angelegt 1527; Franz, Kloster Haina 2, 2, S. 27, 1527 Pos. D 66. - Regest
- Hans Loen, Bürger in Homberg, verschreibt dem Kloster Haina den vierten Teil des Fruchtzehnten und den kleinen Zehnten in und vor dem Dorf Songelschen für 350 Rheinische Gulden. Die Lehensherren Hans Bodem und Contz von Falkenberg geben ihre Zustimmung.
- Originaltext
- [Regest von 1527]:
1 virdenteil des zehenden von fruchten und klein zehenden in und vor dem dorf Songelschen hat verschriben Hans Loen, burger zu Homberg in Hessen, dem Stift zu Heine vor 350 Reinsch fl. heuptgelts uff einen widderkauf, mit verwilligung Hans Bodem und Contzman von Falckenbergk, gefettern, als lehenhern. A. 1503. -
Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Personen
Loen, Hans, Bürger in Homberg · Bodem, Hans · Falkenberg, Contz von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Verkäufe · Verschreibungen · Zehnte, kleiner · Fruchtzehnten · Klöster · Dörfer · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Lehensherren · Lehen, Weitergabe von · Verkäufe, Zustimmung zu
- Textgrundlage
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Regest
SH
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Stückangaben
Franz, UB Haina 2.2
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Original
Franz, Ub Haina 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10816 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10816> (Stand: 20.05.2026)

