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Regesten der Landgrafen von Hessen

1486 Februar 8

Graf Gerhard von Sayn erhält sein Manngeld

Regest-Nr. 4288

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/4 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabelter Unterlänge (obere Hälfte des Buchstabens verdeckt).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 419 Nr. 1713.
Regest
Graf Gerhard von Sayn, dem von Landgraf Wilhelm jährlich 40 fl. Manngeld fällig sind, quittiert dem Kammerschreiber über den Empfang dieses Betrages.
Siegel des Ausstellers.
1486 uff mitwochen nehist nach unser lieberfrauwen tagh purificationis.
Nachweise

Weitere Personen

Sayn, Grafen, Gerhard II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Sachbegriffe

Grafen · Manngelder · Quittungen · Kammerschreiber

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4288 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4288> (Stand: 14.05.2026)