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Regesten der Landgrafen von Hessen

1372

Verpfändung der Ämter Trendelburg und Immenhausen und des Reinhardswalds

Regest-Nr. 3332

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB S. 444, Nr. 415 Anm.
Regest
Kurt und Burkhard von Schönenberg bekennen in dem Jahr, daß ihnen Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen und Juncker Hermann [II.] sein Vetter ihre Ämter zu Trendelburg und Immenhausen, und den Reinhardswald dazu, befohlen habe, also daß sie ihnen zu ihren Kriegen 50 Mann guter Leute, gewappnet mit Hauben, halten sollen; mit Vorbehalt der Wiederlösung.
Nachweise

Weitere Personen

Schöneberg, Konrad [II.] von · Schöneberg, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Trendelburg, Amt · Immenhausen, Amt · Reinhardswald

Sachbegriffe

Ämter · Wälder · Kriege · Bewaffnung · Gewappnete · Hauben · Rüstungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3332 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3332> (Stand: 20.05.2026)