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Regesten der Landgrafen von Hessen
1479 Oktober 5
Ludeke von Höxter und Hans von Herford schwören Landgraf Wilhelm I. und Herzog Wilhelm von Braunschweig Urfehde
Regest-Nr. 15010
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2215 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 347〉. Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch). Siegel: Aufgedrücktes Siegel (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 11. - Regest
- Ludeke von Höxter und Hans von Herford schwören bei ihrer Entlassung aus dem Gefängnis dem Herzog Wilhelm von Braunschweig und dem Landgrafen Wilhelm von Hessen Urfehde und stellen Bürgschaft für einige andere Mitgefangene. Falls diese nicht bis 1480 uf st. Jacobs tag (Juli 25) ihren Verpflichtungen nachkommen, versprechen sie, sich innerhalb von 14 Tagen in Kassel als Gefangene zu stellen.
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Wortlaut der Datierung
1479 uff dinstag nach Michaelis des heiligen Ertzengels (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Braunschweig-Calenberg-Göttingen, Herzöge, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15010 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15010> (Stand: 09.05.2026)

