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Regesten der Landgrafen von Hessen
1401
Verpflichtung zur Zahlung des Heiratsgeld aus Burg und Stadt Herborn
Regest-Nr. 1964
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 535, S. 343. - Regest
- Graf Adolf von Nassau-Diez, dem sein Vater Graf Johann von Nassau 340 fl. als Heiratsgeld (hillichs-) auf Schloß, Burg und Stadt Herborn und die Herborner Mark angewiesen hat, bekundet, daß er dem Landgraf Hermann rechtlich die Verpflichtung abgewonnen hat, dieses Geld solange zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu zahlen, wie er Herborn innehat. Er quittiert dem Landgrafen über die termingerechte Auszahlung dieses Betrages und siegelt.
1401. - Nachweise
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Weitere Personen
Nassau-Dillenburg, Grafen, Adolf · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
Herborn, Burg · Herborn, Stadt · Herborn, Mark · Herborn · Stadtherrschaft
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Sachbegriffe
Quittungen · Heiratsgelder · Burgen · Städte · Marken · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1964 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1964> (Stand: 04.05.2026)

