Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1401

Verpflichtung zur Zahlung des Heiratsgeld aus Burg und Stadt Herborn

Regest-Nr. 1964

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 535, S. 343.
Regest
Graf Adolf von Nassau-Diez, dem sein Vater Graf Johann von Nassau 340 fl. als Heiratsgeld (hillichs-) auf Schloß, Burg und Stadt Herborn und die Herborner Mark angewiesen hat, bekundet, daß er dem Landgraf Hermann rechtlich die Verpflichtung abgewonnen hat, dieses Geld solange zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu zahlen, wie er Herborn innehat. Er quittiert dem Landgrafen über die termingerechte Auszahlung dieses Betrages und siegelt.
1401.
Nachweise

Weitere Personen

Nassau-Dillenburg, Grafen, Adolf · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Herborn, Burg · Herborn, Stadt · Herborn, Mark · Herborn · Stadtherrschaft

Sachbegriffe

Quittungen · Heiratsgelder · Burgen · Städte · Marken · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1964 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1964> (Stand: 04.05.2026)