Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1305 August 12

Gütertausch zwischen Eckhard von Linden und Kloster Immichenhain

Regest-Nr. 487

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Immichenhain. Pergament. Leicht verletztes Reitersiegel mit Rücksiegel.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 167 Nr. 464.
Regest
Landgraf Heinrich erklärt seine Einwilligung zu der zwischen Eckhard von Linden (Lyndene) und den Nonnen des Klosters Immichenhain (Emichinhagen) vollzogenen Vertauschung von vier Ackern in der Feldmark des Dorfes Eudorf (Uydorf), die Eckhard bisher von dem Landgrafen zu Lehen trug und die der Landgraf jetzt für immer von der Entrichtung des Zehnten befreit.
Siegler: Landgraf Heinrich.
Datum: d. 1305 pridie Idus Augusti.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Linden, Eckhard [I.] von

Weitere Orte

Immichenhain, Kloster · Eudorf, Dorf

Sachbegriffe

Lehen, Weitergabe von · Besitz, Tausch von · Klöster · Nonnen · Äcker · Feldmarken · Dörfer · Zehnte · Abgaben, Befreiung von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 487 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/487> (Stand: 04.05.2026)