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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 3

Konrad von Katzenelnbogen erhält die Hälfte des Burghaus-Zehnten

Regest-Nr. 8056

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fo1'.174r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 125 Nr. 499.
Regest
Darmstadt. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Amtmann zu Dornberg und Rat Konrad von Katzenelnbogen mit der Hälfte des sog. Burghaus-Zehnten, wie er ihn vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen. Für den Fall des erbenlosen Todes von Konrad soll seine Witwe Germud ihn lebenslänglich besitzen.
Montag nach sant Peters tag ad vincula.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Katzenelnbogen, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Germut von, Frau Konrads

Weitere Orte

Darmstadt · Dornberg, Amtmänner

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Lehen · Belehnungen · Räte · Amtmänner · Zehnte · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Erbrechte, weibliche · Ehefrauen · Witwen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8056 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8056> (Stand: 26.05.2026)