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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 März 17

Philipp von Dernbach verkauft sein Kirchhainer Burglehen

Regest-Nr. 6535

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 98, Bl. 64.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 846 Nr. 2194.
Regest
Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Philipp von Dernbach dem Marburger Ehepaar Daniel und Else zum Schwan 2 fl. seines Kirchhainer Burglehens auf dem Werfloh für 40 fl. verkauft, die Lehen des Landgrafen sind. Philipp muß das Lehen auch während der Versetzung weiter vermannen, während sich Daniel und Else seiner bedienen sollen, bis ihnen die 40 fl. zurückerstattet sind. Löst Philipp das Lehen binnen sechs Jahren nicht wieder ein, erhält der Landgraf das Recht der Einlösung.
Siegel des Ausstellers.
Am sambstage noch Invocavit a. d. 1492.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dernbach, Philipp von · Schwan, Daniel zum · Schwan, Else zum, Frau des Daniel

Weitere Orte

Marburg · Kirchhain, Burg · Kirchhain, Werfloh

Sachbegriffe

Lehen, Weitergabe von · Ehepaare · Burglehen · Verkäufe · Pfandschaften · Wiederkaufsrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6535 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6535> (Stand: 04.05.2026)