Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1475 April 15

Soldzusage Kölns an die Herren von Königstein und von Eppstein

Regest-Nr. 9800

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 30, Bl. 280v.
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 82 Nr. 211.
Regest
Köln an die Jungherren (Philipp) von Königstein und (Gottfried) von Eppstein: da sie herabkommen werden, soll die Bezahlung ihres rückständigen Soldes in Köln erfolgen; wenn sie aber lieber wollen, auch, wie verabredet war, in Frankfurt.
Steht wohl im Zusammenhang mit den neuen Rüstungen Landgraf Heinrichs, siehe [1475 April 17, Diemar, Hessen und Köln] Nr. 212.
Nachweise

Weitere Personen

Königstein, Grafen, Philipp · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Köln · Frankfurt

Sachbegriffe

Jungherren · Soldzahlungen · Söldner · Kriege, Neußer · Heeresbewegungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9800 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9800> (Stand: 07.05.2026)