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Regesten der Landgrafen von Hessen

1473 März 24

Hermann Wentzel schwört Landgraf Heinrich Urfehde

Regest-Nr. 14971

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2137 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 219⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 16.
Regest
Hermann Wentzel schwört, nachdem Landgraf Heinrich von Hessen ihn aus der Gefangenschaft im Schloß in Marburg entlassen hat, diesem Urfehde und verspricht, dessen ewiger Gefangener zu sein und sich jedes Jahr auf Walpurgis [Mai 1] auf dem Schloß zu Marburg zu stellen und künftig sein Recht vor landgräflichen Gerichten zu suchen. Er setzt Bürgen.
Siegel des Marburger Schöffen Heinrich Grefe.

Wortlaut der Datierung

1473 mittwuchen nach dem Suntage Oculi (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Wetzel, Hermann

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Siegler

Grefe, Heinrich

Weitere Orte

Marburg, Burg · Marburg, Schöffen

Sachbegriffe

Schöffen · Burgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14971 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14971> (Stand: 08.05.2026)