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Regesten der Landgrafen von Hessen

1472 Dezember 26

Konrad von Hattstein quittiert den Erhalt seines Mannlehensgeldes

Regest-Nr. 3680

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 40/8 (Provenienz: Driedorf, Kellner). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1 Nr. 5688a; Demandt, Schriftgut 2, S. 65 Nr. 1068.
Regest
Konrad von Hattstein, des +Dietrichs Sohn, quittiert dem Grafen Philipp von KatzeneInbogen-Diez über die 6 fl. Mannlehensgeld, die ihm jährlich zu Weihnachten aus Driedorf verschrieben sind.
Siegel des Ausstellers.
72 uff sant Stheffans tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hattstein, Konrad von · Hattstein, Dietrich von · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Orte

Driedorf, Kellner · Driedorf · Katzenelnbogen, Grafen

Sachbegriffe

Söhne · Verwandte · Quittungen · Grafen · Mannlehensgelder · Gelder · Mannlehen · Zahltermine · Verschreibungen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 2

Stückangaben

Demandt, schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3680 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3680> (Stand: 08.05.2026)