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Regesten der Landgrafen von Hessen

1471 August 30

Graf Philipp von Katzenelnbogen weist seiner Schwiegertochter Ottilie 1000 fl. als Wittum an

Regest-Nr. 13094

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1709 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 81, Nr. 54⟩, erweitertes Konzept zu 1471 Januar 13.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium VI, fol. 29v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1568 Nr. 5625.
Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, daß sein + Vater Graf Johann von Katzenelnbogen und er mit Graf Heinrich von Nassau und Vianden eine Eheberedung geschlossen hat, nach der sein + Sohn Graf Philipp von Katzenelnbogen Graf Heinrichs Tochter Ottilie heiraten sollte, was auch geschehen ist. In dieser Eheberedung, von der jede Partei eine besitzt, ist festgesetzt worden, daß Graf Philipp seiner Schwiegertochter Ottilie das Schloß Burgschwalbach als Wohnung und dazu 800 fl. als Wittum und 200 fl. als Morgengabe anweisen soll. Das ist bisher nicht geschehen, obwohl die Eheberedung bestimmt, daß der Graf seiner Schwiegertochter ein Drittel (dru teyll) der Renten und Gülten des Schlosses Burgschwalbach und des Dörsdorfer Gerichts mit Dörfern, Höfen, Gerichten, Nutzungen, Renten und Gefällen zuteilen soll. Zur Vermeindung ferneren Unfriedens weist er ihr nunmehr die 1000 fl. an, und zwar auf Burg und Ort Burgschwalbach, auf Panrod auf der Heide sowie auf das Dorf und Gericht Dörsdorf mit allen zugehörigen Dörfern und Gerichten, ausgenommen seinen Anteil am Wildbann und den dortigen Diensten. Ferner sollen die zur Grafschaft Katzenelnbogen gehörigen Eigenleute, welche in Eisighofen, Kettenbach, Hausen, Rückershausen und Schiesheim (Schusen) wohnen, zu ihrem Wittum gehören, wobei Gänse, Hühner, Wetten, Brüche, Wildbanne und Fischereien gemäß der Eheberedung nicht mit eingerechnet sind. Die Schöffen haben auf Eid 1 Malter Korn oder 2 Malter Hafer auf 1 fl. und 1 Malter Weizen, alles Limburger Maß, auf 14 Tournosen geschätzt.
Der Hof zu Schwalbach trägt jährlich 14 Malter Korn und 9 Malter Hafer, die Mühle 10 Malter Korn, die Gülte dortselbst 20 Malter Korn und 2 Malter Hafer, der Zehnte dortselbst 18 Malter Korn, 8 Malter Hafer und 1/2 Malter Weizen. Zu Mudershausen fallen 2 Malter Korn zur Gülte und dasselbe vom Zehnten, zu Haenhusen 1 Malter Korn, zu Panrod 5 Malter Hafer, zu Kaltenbach 2 1/2 Simmer Korn, zu Rückershausen 1 Simmer Korn, zu Reckenroth 2 Simmer Korn, zu Berndroth 11 Malter Korn und 7 Malter Hafer, 5 fl. jährliche zum 13. Januar, 18 albus Weidegeld daselbst, von der Hobelentschen Gut daselbst 3 albus, aus der dortigen Mühle vier Malter Korn und zu Meilingen 17 1/2 Malter und 3 Simmer Korn. Die Korngülte hat seit jeher zu Burgschwalbach gehört. Der Wein zu Schwalbach wird auf ein Fuder und dieses auf sechs Gulden geschätzt. An Zinsen fallen daselbst 14 fl., an Mai- und Herbsbeede zu Schwalbach, Panrod und auf der Aar von den dortigen Hörigen 50 fl., zu Panrod 1 fl. Zins. Da Heu und Schäferei in der Eheberedung nicht mit in die Einkünfte eingeschlossen sind, will er ihr beides zu Schwalbach zur Besserung ihres Wittums unberechnet überlassen. Zu Dörsdorf sind an Mai- und Herbsbede 18 fl. fällig, aus dem Hof daselbst 6 Malter Korn und 4 Malter Hafer, vom Zehnten zu Laufenselden und von den Höfen daselbst 35 Malter Korn und von der Mai- und Herbstbede daselbst 25 fl.; vom gräflichen Anteil an der Hahnstättener Zehnt 8 fl. Bannweingeld, von der Bede 1 fl. 2 Tournosen, vom Herbstgeld daselbst 4 1/2 fl. 3 Heller, von der Mühle 3 1/2 Malter Korn und 18 albus Zins, zu Dorfrecht 4 Malter 1 Sester Hafer und von Snerrincks Höfchen 2 Malter Korn; zu Lohrheim von einem Höfchen 2 Malter Korn, zu Oberneisen, Netzbach und Lohrheim an Fleischgeld 2 fl.; zu Netzbach 3 1/2 fl. 6 alb. Herbergsgeld, zu Lohrheim 3 fl. 4 albus Herbergsgeld, zu Kaltenbach 4 fl. Herbergsgeld und von der Weizengülte 1 fl. 11 Tournosen, von den Martinszinsen daselbst 11 1/2 fl.
Nachweise
Textgrundlage
Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13094 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13094> (Stand: 10.05.2026)