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Regesten der Landgrafen von Hessen
1469 Dezember 2
Die Grafen zu Spiegelberg erhalten ein Erbmannlehen
Regest-Nr. 3373
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 20, Bl. 35. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 477 Nr. 1214. - Regest
- Die Grafen Johann und Gert zu Spiegelberg erhalten von Landgraf Ludwig [II.] ein Erbmannlehen von 60 fl., die jährlich zu Michaelis fällig sind. Sie werden dadurch dem Landgrafen und seinen Nachfolgern als Erbedelmannen verpflichtet und sind bei Bündnissen gehalten, die Landgrafen davon auszunehmen.
Siegel Graf Gerts.
1469 uff sonnabind nach Katherine virginis. - Nachweise
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Weitere Personen
Spiegelberg, Grafen, Johann · Spiegelberg, Grafen, Gerhard · Hessen, Landgrafen, Ludwig II.
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Sachbegriffe
Grafen · Erbmannlehen · Lehen · Zahltermine · Gülten · Erbedelmannen · Bündnisse · Bündnisse, Ausnahme von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3373 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3373> (Stand: 11.05.2026)

