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Regesten der Landgrafen von Hessen

1465 Mai 6

Friedrich III. nimmt Urteil des Gerichts Dillheim gegen Wetzlar auf

Regest-Nr. 9512

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Wetzlar, Urkunden, Kasten 86, sub. dat.. Papier, rotes Siegel 18 rückseitig aufgedrückt. Stark beschädigt. KVr: A.m.d.i. Vdalricus ep(iscop)us (Pat(aviensis) canc. - KVv: Wetzflar (oberer Blattrand).
Abschriften: Stadtarchiv Wetzlar, Urkunden, Kasten 86, sub. dat. (15. Jahrhundert). Papier; Stadtarchiv Wetzlar, Abt. B, XVII, 2, Fasz. 16, fol. 153r (15. Jahrhundert). Papier, nur Datierungszeile und Kanzleivermerk.
Regesten: Regesten Kaiser Friedrichs III., 8, S. 165 Nr. 214.
Regest
Wiener Neustadt. - Kaiser Friedrich teilt Schultheißen und Schöffen des Gerichts Dillheim mit, daß er die Appellation von Bürgermeistern und Rat der Stadt Wetzlar gegen ein an ihrem Gericht gegen diese und zugunsten Landgraf Heinrich (III.) von Hessen und Graf Otto von Solms(-Braunfels) ergangenen Urteils zum rechtlichen austrag an sich genommen und den Beteiligten mit bereits ausgegangenen Ladungen einen Rechtstag gesetzt habe, weist sie an, die Wetzlarer während der Prozeßdauer nicht zu belangen, und erklärt dennoch gefällte Urteile für nichtig.
Am sechsten tag des monats may.
Nachweise

Weitere Personen

Friedrich III., Kaiser · Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Dillheim, Gericht · Dillheim, Schultheißen · Dillheim, Schöffen · Wetzlar, Stadt · Braunfels, Grafen · Wien, Neustadt

Sachbegriffe

Kaiser · Schultheiße · Schöffen · Gerichte · Appellationen · Bürgermeister · Räte · Urteile, Aufheben von · Prozesse · Rechttage · Gerichte, Vorladen vor

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regesten Kaiser Friedrich III., 8

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9512 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9512> (Stand: 08.05.2026)