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Regesten der Landgrafen von Hessen
1462 April 5
Erzbischof Diether von Mainz verpfändet Rosenthal an Landgraf Heinrich III.
Regest-Nr. 12379
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1281 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 69, Nr. 7〉. Stückbeschreibung: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Aufgedrücktes Siegel gut erhalten (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 212. - Regest
- Herste. - Erzbischof Diether von Mainz teilt den Schultheißen, Bürgermeister und Schöffen der Stadt Rosenthal mit, daß er Landgraf Heinrich III. von Hessen erlaubt hat, Burg und Stadt Rosenthal von Guntram Schenk, an den sie bisher verpfändet waren, auszulösen. Er entbindet sie von allen Eiden und Gelübden, bis er sie wieder auslöst.
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Wortlaut der Datierung
d.d. herst Montag nach Judica 1462 (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Schenk zu Schweinsberg, Guntram [VII.]
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Weitere Orte
Rosenthal, Burg · Rosenthal, Bürgermeister · Rosenthal, Schultheiße · Rosenthal, Schöffen
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Sachbegriffe
Burgen · Pfänder, Auslösen von · Bürgermeister · Schultheiße · Schöffen · Eide, Lossagen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 4
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12379 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12379> (Stand: 08.05.2026)

