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Regesten der Landgrafen von Hessen

1358 August 10

Hermann von Schweinsberg erhält Waltersbrücken als Lehen

Regest-Nr. 10937

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, hess. Aktivlehen von Schweinsberg. Pergament, beschädigtes Siegel fehlt.
Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 107 Nr. 225.
Regest
Hermann von Schweinsberg bekennt für sich und seine Erben, von Landgraf Heinrich von Hessen mit dem Gericht zu Waltersbrücken (Walthirsbruckin) belehnt worden zu sein. Außerdem hat er dem Landgrafen sechs Mark Silber von seiner Pfennig- und Hafergülte zu Waltersbrück aufgegeben und für sich und seine Erben als Burglehen auf Schloß Homberg (slozze zců H.mberg) zurückerhalten.
Siegler: der Aussteller.
1358 jare uff senct Laurentius tag des heilgen mertelers.
Nachweise

Weitere Personen

Schenk zu Schweinsberg, Hermann [I.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Waltersbrücken, Gericht · Waltersbrück, Hafergülte · Homberg, Burg

Sachbegriffe

Erben · Lehen · Belehnungen · Gerichte · Pfenniggülten · Hafergülten · Abgaben, Getreide · Pfandschaften · Burglehen · Burgen · Schlösser

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Löwenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10937 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10937> (Stand: 27.05.2026)