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Regesten der Landgrafen von Hessen
1460 [nach Mai 1]
Hentze Matze quittiert den Empfang seiner Rente
Regest-Nr. 3561
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Deutschordens-Ballei Marburg, dann Extradenda Darmstadt (Rechnungen I 84/55) (Provenienz: Nidda, Rentmeister) mit dem unten aufgedrückten Siegel, das im Schild zwei schräggekreuzte Hämmer und zwischen den Stielen unten eine Kugel zeigt. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, S. 463, Nr. 768. - Regest
- Hentze Matze, dem jährlich zum 1. Mai von den Landgrafen Ludwig [II.] und Heinrich [III.] und deren Bruder eine Gülte von 10 fl. aus Rente und Kellerei Nidda fällig ist, quittiert über deren Empfang.
Siegel des Ausstellers.
A. etc. 60. - Nachweise
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Weitere Personen
Matz, Hentze · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zahltermine · Brüder · Verwandte · Renten · Gülten · Kellereien · Quittungen · Empfangsbestätigungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3561 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3561> (Stand: 07.05.2026)

