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Regesten der Landgrafen von Hessen
1459 April 17
Ludwig I. bestätigt die Rechte der Stadt Lauterbach
Regest-Nr. 9385
- Überlieferung
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Drucke: Baumann, Urkundensammlung 167; Denner, Urkunden über die ehemaligen fuldischen Ämter II 434, 435. Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 242 f. Nr. 872. - Regest
- Die Landgrafen Ludwig und Heinrich, Grafen zu Catzenelnbogen und zu Nidda, bestätigen für sich und ihre Brüder Hermann und Friedrich der Stadt Lauterbach ihre Freiheiten und Gewohnheiten, nachdem Bürgermeister und ganze Gemeinde ihnen zu ihrem Pfandrecht gehuldigt haben.
Siegler: Landgraf Ludwig.
...auf dinstag nach dem sontag Jubilate. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Friedrich, Sohn Ludwigs I.
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Weitere Orte
Lauterbach, Stadt · Lauterbach, Bürgermeister · Katzenelnbogen, Grafen · Nidda, Grafen
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Sachbegriffe
Grafen · Brüder · Huldigungen · Gewohnheiten, alte · Freiheiten, Bestätigen von · Pfandrechte · Bürgermeister
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Riedesel zu Eisenbach 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9385 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9385> (Stand: 09.05.2026)

