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Regesten der Landgrafen von Hessen
1459 März 31
Graf Philipp von Katzenelnbogen erhält einen Dispens für den Verzehr von Butter während der Fastenzeit
Regest-Nr. 12719
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 49 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 6, Nr. 51 I〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Bleibulle an gelb-roten Seidenfäden Rückvermerke: S. de Sulimanis, auf Umbug rechts; registrata T. de Senis. N. de Tongues, zwei Längsstriche; registratum apud me Ja. Lucen, auf der Rückseite, Mitte; S. Stokel, auf der Rückseite, rechts oben. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I., fol. 57 Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1411 Nr. 5034. - Regest
- Senis. - Papst Pius II. gestattet dem Grafen von Katzenelnbogen angesichts dessen, daß er sein 60. Lebensjahr erreicht hat und Butter und andere Milchprodukte mit Rücksicht auf sein körperliches Befinden nicht mehr entbehren kann, diese Speisen mitsamt seinen jeweiligen Tischgenossen auch wärend der Fastenzeit und an anderen Fasttagen zu genießen, wofür er ihm kraft päpstlicher Autorität Dispens erteilt.
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Wortlaut der Datierung
D. Senis 1459 pridie kalendis aprilis, pontificatus nostri anno primo.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
Dispense, päpstliche · Fastengebote · Butter · Alter, Rücksicht auf hohes · Päpste
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12719 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12719> (Stand: 09.05.2026)

