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Regesten der Landgrafen von Hessen
1459 Februar 22
Kuno von Westerburg erlaubt Graf Philipp von Katzenelnbogen, das Öffnungsrecht an Westerburg auszulösen
Regest-Nr. 15728
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2537 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 131〉. Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen. Siegel: Die beiden Siegel unten unter Papierdecke aufgedrückt. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1411 Nr. 5031. - Regest
- Kuno, Herr zu Westerburg und Schaumburg, und seine Frau Metze, Gräfin von Virneburg, Frau zu Westerburg, bekunden, daß sie von Frank von Kronberg d.Ä. 2000 fl. für 110 fl. Zinsen jährlich geliehen und ihm dafür die Öffnung von Westerburg verschrieben haben, wie die darüber gegebenen Urkunden näher ausweisen. Sie gestatten Graf Philipp von Katzenelnbogen, diese 2000 fl. von Frank einzulösen, behalten sich aber auch ihrerseits deren Lösung vor.
Siegel der beiden Aussteller. -
Wortlaut der Datierung
Geg. uff sancte Peters tag ad kathedram 1459.
- Nachweise
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Aussteller
Leiningen-Westerburg, Grafen, Kuno I. · Leiningen-Westerburg, Grafen, Mechthild, Frau Kunos I., geb. Gräfin von Virneburg
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Empfänger
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Siegler
Leiningen-Westerburg, Grafen, Kuno I. · Leiningen-Westerburg, Grafen, Mechthild, Frau Kunos I., geb. Gräfin von Virneburg
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Öffnungsrechte · Pfandschaften, Auslösen von · Zinsen · Ehefrauen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15728 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15728> (Stand: 13.05.2026)

