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Regesten der Landgrafen von Hessen
1459 Februar 8
Ludwig II. bestätigt dem Grafen von Waldeck das Lehen
Regest-Nr. 4784
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 14, Bl. 21-26. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 556 f., Nr. 1416. - Regest
- Graf Walram von Waldeck bekundet, daß sein +Vater Heinrich dem +Landgraf Ludwig [I.] von Hessen die Grafschaft Waldeck, die ihr freies, eigenes Erbe von ihren Alteltern (oberaldem) her ist und die sie niemals von irgendeinem Herrn zu Lehen gehabt haben, aufgelassen, aufgetragen, aufgegeben und vom Landgrafen wiederum zu Lehen empfangen hat, wie die darüber gegebene Urkunde besagt: [Es folgt inseriert die Urkunde Graf Heinrichs von Waldeck und seines Sohn Walram von 1438 Oktober 21.]
Nachdem nun Landgraf Ludwig verstorben ist, hat dessen Sohn Landgraf Ludwig II. als der älteste Fürst von Hessen die Grafschaft mit allem Zubehör dem Aussteller als Lehen verliehen, der sich seinerseits verpflichtet, alle Punkte des vorgenannten Vertrages zu halten.
Siegel Graf Walrams.
1459 uf donerstag vor dem sontage Invocavit. - Nachweise
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Weitere Personen
Waldeck, Grafen, Walrad I. · Waldeck, Grafen, Heinrich VII. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Grafen · Väter · Grafschaften · Erbe, eigenes · Lehen, Aufgabe von · Lehen, Bestätigen von · Verträge, Einhaltung von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4784 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4784> (Stand: 09.05.2026)

