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Regesten der Landgrafen von Hessen
1459
Landgraf Ludwig nimmt Obermöllrich in seinen Schutz
Regest-Nr. 11909
- Überlieferung
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Drucke: Kopp, Bruchstücke 2, S. 98. - Regest
- Landgraf Ludwig nimmt Obermöllrich gegen jährliche Zahlung von einem Schilling pro Haushalt und einem Fastnachtshuhn in seinen Schutz. Die Abgaben sind an die Burg in Gudensberg zu entrichten.
- Originaltext
- Reversalia dero Jenigen, wilche die fursten tzu Hessenn Inn verspruch genommen.
Es habenn die fu^erstenn zu Hessen eztliche Stedt Cloister unnd Gemeinden Inn Iren Verspruch gegenn einen gewießen verspruch- oder schuzgeltt genommen, wie unnterschiedtlichen hernach volgett.
Obernn Mellerich.
Lanndtgrave Ludwig zu Hessenn Grave zu ziegenhain Anno 1459 und sollenn dieselbenn gegen solchen verspruch Jerlichs vonn Jederm haus und rauch ein schilling Pfennig Hessischer were, Unnd ein Fastnchts huenn uff die Burgk zu Gudensbergk geben. -
Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Abgaben, Geflügel · Fastnachtshühner · Schutz und Schirm · Schutzgelder · Burgen
- Textgrundlage
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Regest
SH
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Stückangaben
Kopp, Bruchstücke 2
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Original
Kopp, Bruchstücke 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11909 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11909> (Stand: 09.05.2026)

