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Regesten der Landgrafen von Hessen

1459

Landgraf Ludwig nimmt Obermöllrich in seinen Schutz

Regest-Nr. 11909

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Kopp, Bruchstücke 2, S. 98.
Regest
Landgraf Ludwig nimmt Obermöllrich gegen jährliche Zahlung von einem Schilling pro Haushalt und einem Fastnachtshuhn in seinen Schutz. Die Abgaben sind an die Burg in Gudensberg zu entrichten.
Originaltext
Reversalia dero Jenigen, wilche die fursten tzu Hessenn Inn verspruch genommen.
Es habenn die fu^erstenn zu Hessen eztliche Stedt Cloister unnd Gemeinden Inn Iren Verspruch gegenn einen gewießen verspruch- oder schuzgeltt genommen, wie unnterschiedtlichen hernach volgett.
Obernn Mellerich.
Lanndtgrave Ludwig zu Hessenn Grave zu ziegenhain Anno 1459 und sollenn dieselbenn gegen solchen verspruch Jerlichs vonn Jederm haus und rauch ein schilling Pfennig Hessischer were, Unnd ein Fastnchts huenn uff die Burgk zu Gudensbergk geben.

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig II.

Weitere Orte

Obermöllrich · Gudensberg, Burg

Sachbegriffe

Abgaben, Geflügel · Fastnachtshühner · Schutz und Schirm · Schutzgelder · Burgen

Textgrundlage

Regest

SH

Stückangaben

Kopp, Bruchstücke 2

Original

Kopp, Bruchstücke 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11909 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11909> (Stand: 09.05.2026)