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Regesten der Landgrafen von Hessen
1458 März 7
Die Landgrafen Ludwig II. und Heinrich III. garantieren Alsfeld die hergebrachten Rechte
Regest-Nr. 12596
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 100, Nr. 2584, Papier; Staatsarchiv Marburg, Urk. 100, Nr. 2587, Papier. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 5, S. 382. - Regest
- Die Brüder Landgraf Ludwig II. und Heinrich III. von Hessen gewähren Bürgern, Räten, Schöffen und ganzer Gemeinde der Stadt Alsfeld nach deren Erbhuldigung ihre hergebrachten guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechte.
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Wortlaut der Datierung
d.d. uff dinstag nach dem Sontag als man in der helligen kirchen singet Oculi 1458.
- Nachweise
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Aussteller
Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Empfänger
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Städte, Huldigung von · Rechte, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Freiheiten, Bestätigen von · Erbhuldigungen · Brüder · Bürger · Räte · Schöffen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12596 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12596> (Stand: 09.05.2026)

