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Regesten der Landgrafen von Hessen

1457

Hans Brachtenhausen schwört abermals Urfehde

Regest-Nr. 2535

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 217, Bl. 53v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 183 Nr. 409.
Regest
Hans Brachthausen bekundet, daß er Landgraf Ludwig [I.] und denen von Breidenbach gemäß der darüber gegebenen Urkunden Urfehde geschworen hat (mit uffgerachten lieplichen fingeren gestaipetes eydes gein der sonnen zcu den heilgen). Darauf wegen anderer Händel ins Gefängnis zu Biedenkopf gekommen, schwört er deswegen abermals Urfehde und gelobt, sich gefänglich zu stellen, wenn er die Urfehde bricht.
Siegel Ludwigs von Hohenfels und des Biedenkopfer Amtmanns Simon Breidenrade.
A. 1457.
Überschrift: Item had Hans Brachthusen aber eyn orfede gethan.
Nachweise

Weitere Personen

Brachthausen, Hans von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hohenfels, Ludwig [I.] von · Breidenrade, Simon, Amtmann zu Biedenkopf

Weitere Orte

Biedenkopf, Gefängnis · Breidenbach · Biedenkopf, Amtmänner

Sachbegriffe

Urfehden · Gefängnisse · Händel · Amtmänner

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2535 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2535> (Stand: 07.05.2026)