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Regesten der Landgrafen von Hessen

1453 August 23

Anton und Gauwin von Koppenrade treten in Dienst und schwören Urfehde

Regest-Nr. 2463

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnbriefe.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 142, Bl. 46-46v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 169 Nr. 334.
Regest
Anton und Gauwin von Koppenrade, Brüder, werden von Landgraf Ludwig [I.] zu Dienern angenommen, wobei sie sich nur vorbehalten, stille zu sitzen, wenn es zwischen dem Landgrafen und dem Erzbischof von Köln zu Fehden kommt. Sie schwören dem Landgrafen und seinen Landen und Leuten Urfehde und siegeln.
Uff sant Bartholmeus obind a. etc. 53.
Nachweise

Weitere Personen

Koppenrade, Anton von · Koppenrade, Gauwin von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Köln, Erzbischöfe

Weitere Orte

Köln, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Urfehden · Fehden · Amtmänner · Diener · Dienste, Aufnahme von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2463 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2463> (Stand: 06.05.2026)